Schutz in Strafverfahren – Michael Siewers

Als Unternehmer – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer – Rechtsanwalt etc. kann man leicht ins Visier der Staatsanwaltschaft kommen. Schnell gerät man dabei ungewollt in eine strafrechtliche Verantwortung – ganz gleich ob es sich um Korruptionsvorwürfe, Steuerdelikte oder Compliance-Verstöße handelt.
Der bloße Verdacht einer strafbaren Handlung kann ausreichend sein, um ein Ermittlungsverfahren auszulösen.
Eine optimale Absicherung ist daher in jeder Phase des Strafverfahrens enorm wichtig. Denn durch die erforderliche qualifizierte Strafverteidigung entstehen hohe Kosten. Professionelle Strafverteidiger rechnen regelmäßig auf Basis von Stundenhonoraren ab und Sachverständigengutachten müssen bereits im Ermittlungsverfahren zur Unterstützung der Verteidigungsstrategie eingeholt werden.
Ein Betroffener in einem Strafverfahren muss nicht nur mit einem Reputationsverlust für sich und das Unternehmen aufgrund negativer Presse umgehen. Auch ein möglicher Umsatzverlust wegen einer Betriebsstilllegung kann drohen. Und eine immer längere Verfahrensdauer verstärkt zudem zusätzlich den psychischen Druck auf die Betroffenen.
Die Story
Herr Steuerberater, Sie sind verhaftet!
Im August 2007 begann für Ralph Böttcher – Autor des Buches „Herr Steuerberater, Sie sind verhaftet!“ der Albtraum jedes Steuerberaters: Er wurde an seinem Schreibtisch vor den Augen von Mandanten und Kollegen verhaftet.
Ihm wurde vorgeworfen, er und sein Mandant und Partner hätten über 70.000 Euro an Fördergeldern veruntreut. Zusätzlich standen sie unter Verdacht sich einen sechsstelligen Betrag erschleichen zu wollen. Dafür haben sie angeblich fiktive Unternehmen mit einigen Angestellten vorgetäuscht. In den Augen des Gesetzes hätte Ralph Böttcher, in seiner Rolle als beauftragter Steuerberater, davon wissen können und das Risiko des Ertappt Werdens in Kauf genommen haben. Die darauffolgenden zehn Tage verbrachte er in Untersuchungshaft und wusste zu keinem Zeitpunkt, wie lange er in Haft bleiben würde.
Zudem zeigt er auf, warum eine gute Strafrechtsschutzversicherung für jeden Steuerberater unabdingbar ist und wie man diese findet. Denn wer keine hat, sieht sich im Ernstfall schnell vor der Herausforderung, Anwaltsrechnungen im fünfstelligen Bereich bezahlen zu müssen.
Die Verteidigerkosten für das über Jahre hinziehende Verfahren summierte sich auf über 164.000 Euro, die Ralph Böttchern er nur dank seiner Strafrechtsschutzversicherung begleichen konnte.