Gebührenrecht – Hans-Günther Gilgan

Hans-Günther Gilgan berät Steuerberater in berufsrechtlichen Fragen wie Gebühren und Steuerberatungsvertrag, Zukunft des Berufs und Forderungsmanagement. Ihm liegt insbesondere am Herzen, die in diesen Bereichen vielfältigen Fallstricke zum Nachteil der Steuerberater aufzudecken und den Betroffenen Hilfe anzubieten. Diese besteht u.a. in der in Vertretung in Gebührenstreitigkeiten und vor dem Berufsgericht, aber auch in der Implementierung von Prozessen, die das Auftragswesen und das Forderungsmanagement optimal abbilden.
Über Hans-Günther Gilgan
Rechtsanwalt Hans-Günther Gilgan (Jahrgang 1953) begann seine juristische Laufbahn mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, dessen Abschluss das 2. Staatsexamen im Jahr 1984 bildete. Kurz darauf übernahm er die Geschäftsführung der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe. Von 1989 bis Juni 2013 war er Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V.
Seit Januar 2014 ist er als Geschäftsführer der Dte.W Rechtsanwaltsgesellschaft tätig, deren geschäftlicher Schwerpunkt im Factoring für die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe liegt. Die Besonderheit liegt darin, dass es nicht notwendig ist, die Zustimmung der Auftraggeber zur Forderungsabtretung einzuholen.
Gilgan erlangte 1994 die Zulassung als Rechtsanwalt. Sein Fokus liegt dabei auf der Vertretung von Steuerberatern in Honorarstreitigkeiten sowie auf der Vertretung vor Berufsgerichten. Einen weiteren Schwerpunkt bildet ebenfalls die Beratung im Berufsrecht, insbesondere im Werberecht. Zudem referiert er seit Jahren zu den o.g. Themen.
Steuerberatung 2020
Forderungsmanagement
für Steuerberater
Daneben ist er seit über 20 Jahren Verfasser zahlreicher Fachbeiträge zu steuerberatungsrechtlich relevanten Themen. Darüber hinaus zeichnet er als Autor für mehrere Buch-Publikationen verantwortlich ("Steuerberatung 2020", "Der Beruf des Steuerberaters", "Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen", "Forderungsmanagement für Steuerberater"). Außerdem ist er Co-Autor des Kommentars "Berufsordnung der Steuerberater".
Seit 2019 engagiert er sich schließlich über proStB für die Organisation in steuerberatenden Kanzleien. So hat er z.B. maßgeblich die Prozesse „Auftragsannahme“ und „Forderungsmanagement“ entwickelt. Bei all seinen Tätigkeiten legt er großen Wert darauf, die Probleme der Praxis aufzugreifen und praxisgerechte Lösungen zu finden.